In Hamburg sagt man MOIN!
Der Hamburger ist bekannt für seine kommunikative Sparsamkeit, die sich auch im Ausdruck "MOIN" zeigt. Obwohl diese Sparsamkeit dazu führen kann, dass Hamburger schnell kühl wirken, hat sie ihre Vorteile. Wir könnten endlos von den Vorzügen der Hansestadt sprechen, in der es sich lohnt, als Ärztin / als Arzt zu arbeiten und zu leben, aber das ist nicht nötig. Denn du weißt bereits, was Hamburg zu bieten hat. Wahrscheinlich hat dich die Stadt bereits in ihren Bann gezogen, und du möchtest auch in Zukunft in Hamburg tätig sein. In diesem Fall können wir dir helfen und sagen: REIN in die Praxis!
Die Kassenärztliche Vereinigung Hamburg unterstützt dich bereits während des Medizinstudiums, steht dir aber auch im Anschluss mit Rat und Tat zur Seite, um deinen Traum von der Niederlassung zu verwirklichen.
KOMM EINFACH AUF UNS ZU!
Hier gibt's Geld! Fördermöglichkeiten während des Studiums und der Weiterbildung
Die KV Hamburg unterstützt deine Famulatur in einer Hamburger Arztpraxis mit 150 Euro Taschengeld, monatlich für maximal zwei Monate.
Du suchst einen Famulaturplatz in Hamburg? Schreib uns eine E-Mail an: foerderung.famulatur@kvhh.de. Gemeinsam finden wir für dein Fachgebiet die passende Praxis. Ansprechpartnerin ist Stephanie Geyer-Weichler (Tel: 040 22 802 - 897).
Die KV Hamburg fördert dich während der Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt für Allgemeinmedizin in einer Hamburger Arztpraxis sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch während der Facharztweiterbildung in den Bereichen Kinder- und Jugendmedizin, Frauenheilkunde und Geburtshilfe sowie Augenheilkunde. Die finanzielle Förderung an die weiterbildende Praxis für einen ganztags beschäftigten Arzt in Weiterbildung beträgt insgesamt 5.400,00 Euro. Das Gehalt wird dabei von der Weiterbildungsstelle auf mindestens 5.990,30 Euro – die im Krankenhaus übliche Vergütung – aufgestockt.
Ansprechpartnerinnen sind Lydia Sonnenberg (040 22 802 - 661) und Nicole Schöwing (040 22 802 - 676). Oder schreib uns eine E-Mail an arztregister@kvhh.de.
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Niederlassung!? So geht's!
Um in Hamburg eine Zulassung zu erhalten, die dich dazu berechtigt, als Vertragsärztin / Vertragsarzt oder in einem Anstellungsverhältnis an der vertragsärztlichen Versorgung teilzunehmen, sind zwei Dinge wichtig: Du musst über eine abgeschlossene Weiterbildung verfügen und in das Arztregister der KV Hamburg eingetragen sein.
Die Zulassungswelt hält viele Optionen bereit. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit einer vollen oder halben Zulassung. Außerdem gibt es die sogenannte Job-Sharing-Zulassung. Darüber hinaus hast du die Optionen, in einer Einzelpraxis, in einer Praxisgemeinschaft, in einer Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) zu arbeiten oder du lässt dich in einer Praxis einfach anstellen. Es gibt jedoch in der Regel keine Niederlassungsfreiheit! Das heißt, eine Zulassung ist nur mit Hilfe eines Nachbesetzungsverfahrens möglich: Eine Vertragsärztin / ein Vertragsarzt verzichtet auf ihre / seine Zulassung, und der Vertragsarztsitz wird von der KV Hamburg ausgeschrieben. Auf diesen Sitz kannst du dich dann bewerben.
Zählt dein Fachgebiet zu einer Arztgruppe, für die es keine Zulassungssperren gibt, kannst du die Zulassung einfach bei der Geschäftsstelle des Zulassungsausschusses beantragen.
Du hast dich für die Niederlassung entschieden? Über die Praxisbörse auf unserer Homepage siehst du, welche Praxen aktuell angeboten werden. Die KV Hamburg berät dich gern und gibt dir Tipps, was du bei deiner Bewerbung für einen ausgeschriebenen Arztsitz beachten solltest. Darüber hinaus erhältst du wichtige Tipps, die dir die ersten Schritte der Niederlassung erleichtern.
Ansprechpartnerinnen sind Sabrina Borchers (Tel. 040 22 802 - 672), Lubomira Papke (Tel. 040 22 802 - 841) und Monique-Alica Mittelstedt (Tel. 040 22 802 - 670). Oder schreib uns eine E-Mail an arztregister@kvhh.de.
Hilfreiche Links:
Endlich niedergelassen! Das tut die KV Hamburg für dich!
Die KV Hamburg schließt für dich einheitliche Verträge mit allen Kassen. Das gewährleistet dir nicht nur einheitliche Regelungen, Leistungsinhalte, Abrechnungsbedingungen und Qualitätsvoraussetzungen, sondern auch den Schutz vor einem willkürlichen Preisdumping durch die Kassen.
- Du rechnest deine Leistungen mit nur einer Stelle ab: Die KV Hamburg übernimmt die Abrechnung von mehr als 3.000 Hamburger Praxen pro Quartal. Dies sind mehr als 18 Millionen Behandlungsfälle jährlich. Durch die pünktlichen und sicheren Honorarzahlungen der KV Hamburg besteht für dich immer wirtschaftliche Sicherheit.
- Die ärztlichen Qualitätsstandards werden nur durch eine Institution, nämlich die KV Hamburg, gesetzt und geprüft. Somit unterliegst du nicht der Prüfung durch eine fremde Behörde oder durch die Krankenkassen.
- Die KV Hamburg bietet dir ein umfassendes Serviceangebot und steht dir als kompetenter Berater rund um die Themen Abrechnung, Verordnung und Praxisalltag zur Seite. (u.a. Abrechnungsberatung, Pharmakotherapieberatung, IT-Beratung).
Du hast Fragen zur Niederlassung? Der Mitgliederservice der KV Hamburg hilft Dir gern unter 040 22 802 - 802 oder mitgliederservice@kvhh.de weiter!
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