Mittel steigen
Weniger als von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) gefordert, etwas mehr als von den Kassen angeboten: Die Mittel für die ambulante Versorgung steigen 2024 um 3,85 Prozent. Nach KBV-Berechnungen entspricht das fast 1,6 Milliarden Euro für die Vertragspraxen.
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Der Erweiterte Bewertungsausschuss hat eine Erhöhung des Orientierungswertes beschlossen: Dieser steigt im kommenden Jahr von 11,4915 Cent auf 11,9339 Cent. Der Orientierungswert bemisst die Preise für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen.
Sowohl die KBV als auch der GKV-Spitzenverband akzeptierten diesen Vorschlag – damit sind die Finanzierungsverhandlungen für das Jahr 2024 abgeschlossen.
KBV-Vorstandsvorsitzender Dr. Andreas Gassen kommentierte am Ende der Verhandlungen: »Die Finanzmittel der ambulanten Versorgung für das kommende Jahr werden einschließlich Morbiditätsrate um fast vier Prozent steigen. Das stellt keinen Grund dar, um in Jubel auszubrechen, ist aber in seiner Wirkung vergleichbar mit der jüngsten Tarifsteigerung für die Klinikärzte, die für 2023 ein Plus von 4,8 Prozent erzielten.«
MFA-Tariferhöhungen werden direkt abgebildet
Positiv bewertete der KBV-Vorstand, dass Tarifänderungen bei den Medizinischen Fachangestellten (MFA) künftig direkt in den Verhandlungen zum Orientierungswert berücksichtigt werden. Dr. Stephan Hofmeister, stellvertretender KBV-Vorstandsvorsitzender: »So verhindern wir einen jahrelangen Verzug, bis diese Kostensteigerungen im Orientierungswert abgebildet werden.«
Separate Verhandlungen nötig
Die Verhandlungen für die Dynamisierung der Kostenpauschalen, zum Beispiel für Dialysen und Laboruntersuchungen, und eine Vergütung des steigenden Mehraufwands in den Praxen, der beispielsweise durch Arzneimittelengpässe entsteht, werden gesondert geführt. Ebenso die Verhandlungen zum gestiegenen Hygieneaufwand bei speziellen Leistungen wie ambulante Operationen.
Gassen fordert Änderung der Berechnung
Auch wenn eine erste Einigung mit der Anhebung der finanziellen Mittel für die ambulante Versorgung erreicht ist, macht Dr. Gassen deutlich: »Es gibt eine grundsätzliche, strukturelle, im fünften Sozialgesetzbuch angelegte Benachteiligung der Ärzteseite. Es handelt sich um einen grundsätzlichen Systemfehler, der sich angesichts der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung mit zeitweilig zweistelliger Inflation auch nicht mehr schönreden lässt.« Deshalb müsse sich an der Systematik der Berechnung des Orientierungswertes noch mehr ändern.
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Das Redaktionsteam der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und vertritt die Interessen von Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf Bundesebene. Auf »Lass dich nieder!« gibt das Redaktionsteam Medizinstudierenden nützliche Tipps rund ums Studium und teilt Erfahrungen und Fakten rund um die ärztliche Niederlassung.