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Ärztliche Behandlungsfehler

Wichtige Absicherung für den Fall der Fälle

Jährlich werden in Deutschland rund 10.000 Fälle untersucht, bei denen ein Behandlungsfehler vermutet wird. Was aber gilt als Fehler in der ärztlichen Behandlung und wie kannst du dich als Mediziner:in vor Konsequenzen schützen?

Eine Ärztin sitzt nachdenklich am Laptop und stützt ihren Kopf auf ihre rechte Hand.
Bei einer Klage aufgrund eines vermeintlichen Behandlungsfehlers bist du in der Regel durch Versicherungen und Verträge gut geschützt. ©iStock/fizkes

Lesedauer: 6 Minuten

Was ist ein Kunstfehler?

Als ärztlicher Behandlungsfehler gilt, wenn eine medizinische Behandlung nicht nach den zum Zeitpunkt der Behandlung gültigen, allgemein anerkannten fachlichen Standards durchgeführt wurde. Das heißt, dass die Behandlung nach dem gesicherten Stand der Wissenschaft des jeweiligen Fachgebietes erfolgen muss.  

Dabei ist nicht immer die eigentliche medizinische Behandlung Grundlage des Kunstfehlers – auch eine fehlerhafte Aufklärung oder organisatorische Abläufe können dazu zählen. Ein Behandlungsfehler kann deshalb unterteilt werden in: 

Diagnosefehler

Interpretierst du einen vorliegenden Befund falsch, liegt hier zunächst ein Diagnosefehler vor. Ist deine Diagnose schlüssig, liegt noch nicht gleich ein Behandlungsfehler vor. Das ist dann der Fall, wenn deine Diagnose eine unvertretbare Fehlinterpretation ist. Liegen bereits Befunde vor, du schaust sie aber nicht gewissenhaft durch, dann kann es sich um einen schweren Befunderhebungsfehler handeln.  

Aufklärungspflichtverletzung

Vor jeder Behandlung und jeder Operation müssen Patient:innen umfassend über die Behandlung, die Alternativen und über mögliche Risiken und Nebenwirkungen aufgeklärt werden. Das muss mündlich und verständlich geschehen. Das heißt, dass eventuell ein:e Übersetzer:in dabei sein muss. Werden auch kleine Risiken, die für die Behandlung typisch sind, nicht aufgezählt, kann die Einwilligung der Patient:innen rückwirkend ungültig gemacht werden.  

Zur Aufklärungspflicht zählt übrigens auch, dass Patient:innen deutlich kommuniziert wird, sollten Behandlungen nicht von der jeweiligen Versicherung übernommen und privat in Rechnung gestellt werden.  

Therapiefehler

Als Ärztin oder Arzt handelst du nach bestimmten Richt- und Leitlinien. Richtlinien müssen von dir beachtet werden, während Leitlinien vor allem der besseren Orientierung dienen. Gerade, wenn letztere veraltet sind, muss eine Behandlung von diesen abweichen können. Die Richtlinien geben vor, welche Therapien dem aktuellen Facharztstandard entsprechen. Bei deiner Therapie solltest du diesen Standard befolgen, denn veraltete, riskante oder noch nicht erforschte Methoden könnten einen Behandlungsfehler nach sich ziehen. 

Organisationsfehler

Zur sachgerechten Behandlung zählen auch die Organisation, Koordination und Überwachung einer Behandlung. Unter anderem zählen Hygienestandards, Menge an Instrumenten oder ausreichend Personal dazu.   

Bist du gegen Behandlungsfehler versichert?

Aber keine Sorge: Als niedergelassener Arzt oder niedergelassene Ärztin kannst du dich im Fall der Fälle gegen viele Folgen von Behandlungsfehlern schützen. Dafür musst du zu Beginn deiner ärztlichen Tätigkeit die richtige Versicherung abschließen, um bei Beschwerden abgesichert zu sein. Als angestellte:r Mediziner:in, zum Beispiel in der Klinik oder in einer Praxis, bist du in der Regel über deinen Arbeitgeber versichert. Der Behandlungsvertrag kommt dann zwischen den Patient:innen und dem Krankhaus zustande – nicht mit dir persönlich. Dennoch schaue auf jeden Fall genau in deinen Vertrag, was im Falle eines Behandlungsfehlers abgedeckt ist. Sollten wichtige Aspekte nicht versichert sein, solltest du auch hier in jedem Fall eine private Absicherung abschließen. Sowohl für Ärztinnen und Ärzte in der Niederlassung als auch in der Anstellung ist die Haftpflicht dabei eine der wichtigsten Versicherungen.  

Wichtige Absicherung

Eine Berufshaftpflichtversicherung entschädigt berechtigte Schadenersatzansprüche und übernimmt zusätzlich die Abwehr unberechtigter Forderungen Dritter (inklusive der Kosten eines Zivilprozesses). Diese Absicherung geht bis vor Gericht, bei dem du dich gegebenenfalls verteidigen musst. Einige Haftpflichtversicherungen beinhalten ebenso den Strafrechtsschutz. Kommt es neben einem Zivilprozess auch noch zu strafrechtlichen Vorwürfen, bist du bei Behandlungsfehlern also ebenfalls abgesichert.

Was passiert bei einer Klage?

Nicht jede Klage landet vor Gericht. Häufig einigen sich beide Parteien außergerichtlich. Patient:innen können eigenständig klagen oder über den Medizinischen Dienst und Schlichtungsstellen sowie Gutachterkommissionen um Hilfe bitten. Wichtig bei jeder Klage ist, dass die Beweislast immer bei den Klagenden liegt und dir ein Fehlverhalten nachgewiesen werden muss. Zudem verjährt ein Behandlungsfehler nach drei Jahren; wobei das erste Jahr mit dem Ende des Jahres der Behandlung beginnt. 

Fahrlässig oder vorsätzliche Fehler

Einer der wichtigsten Faktoren ist die Frage, ob der Behandlungsfehler fahrlässig oder vorsätzlich entstanden ist. So ist die Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld, aber auch eine strafrechtliche Klage möglich. Folgen nach einem strafrechtlich relevanten Behandlungsfehler können deshalb auch Freiheitsstrafen, auch auf Bewährung, und ein Berufsverbot sein. Je nach Schwere oder Häufigkeit von Behandlungsfehlern drohen zudem standes- oder berufsrechtliche Konsequenzen. Dies können das Ruhen, der vollständige oder teilweise Entzug der Zulassung als Vertragsarzt beziehungsweise Vertragsärztin oder der Entzug der Approbation sein. Arbeitsrechtlich können Behandlungsfehler eine Abmahnung oder Kündigung nach sich ziehen. 

24 Stunden im Einsatz

Ganz wichtig: Als Ärztin oder Arzt hast du praktisch keinen Feierabend. Ein Behandlungsfehler kann dir auch vorgeworfen werden, wenn du in deiner Freizeit erste Hilfe leistest oder eine Freundschaftsdiagnose stellst. Deshalb sollte deine Haftpflichtversicherung auch diese Fälle immer abdecken. So hast du bei all deinen Behandlungen nicht den Kopf voller möglicher rechtlicher Konsequenzen, sondern kannst dich voll und ganz auf die Hilfe und Heilung für deine Patient:innen fokussieren. 

 

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