Sprechen wir übers Geld
Wer sich selbständig macht, sollte auch die Zahlen im Blick haben. Denn natürlich ist es sinnvoll, dass du als Praxisinhaber oder -inhaberin über betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügst, weil du dich dann mit Kosten, Erträgen und anderen betriebswirtschaftlichen Größen beschäftigen musst. Das sollte aber kein Grund zur Sorge sein: Du brauchst kein BWL-Studium. Und die KV kann dir helfen.
Was verdient ein Arzt oder eine Ärztin?
Grundsätzlich lassen sich die Verdienstmöglichkeiten in der Praxis mit denen im Krankenhaus vergleichen. Das gilt schon in der Weiterbildung: In der Facharztausbildung Allgemeinmedizin werden Praxisinhaber und -inhaberin beispielsweise mit einem monatlichen Zuschuss von 4.800 Euro unterstützt, damit sie Weiterbildungsassistenten ein angemessenes Gehalt zahlen können. Später orientiert sich das mittlere Einkommen von Niedergelassenen, das sie durch die Behandlung von gesetzlich krankenversicherten Patienten erzielen, an einem Oberarztgehalt. Natürlich sind das nur Durchschnittswerte. Wie bei Freiberuflichen hängt der tatsächliche Verdienst von verschiedenen Faktoren ab, wie etwa der Organisation, dem Arbeitsaufwand oder der Patientenstruktur. Die Durchschnittswerte können aber als Richtwert dienen.
Durchschnittswerte als Richtgrößen
Nach Daten des Statistischen Bundesamts (2015) liegt der jährliche »Reinertrag« von niedergelassenen Haus- und Fachärzten und -ärztinnen bei 200.000 Euro. Dieser ist nicht mit dem betriebswirtschaftlichen Gewinn der Praxis gleichzusetzen, da zum Beispiel Versicherungsbeiträge oder Investitionen bei der Praxisübernahme bei dieser Summe nicht berücksichtigt sind. Abgeleitet ergibt sich daher ein jährliches Nettoeinkommen von rund 84.000 bis 108.000 Euro. Da es sich bei der ärztlichen Niederlassung um eine selbständige Tätigkeit handelt, lassen sich keine genaueren Angaben zum erwarteten Nettoverdienst machen. Zum Beispiel sind die Kosten für Krankenversicherung oder Altersvorsorge individuell unterschiedlich und können nicht genau beziffert werden.
Gute Anhaltspunkte liefern auch die Honorarberichte der Kassenärztlichen Bundesvereinigung. Die Zahlenangaben in den Berichten sind Bruttowerte, die ausschließlich auf den Abrechnungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung beruhen. Dazu können weitere Einkünfte dazukommen, zum Beispiel aus der Behandlung von Privatpatienten und Selbstzahlern, aus Gutachter- oder Lehrtätigkeiten. Zudem hängt das individuelle Einkommen auch von der Praxisführung und dem unternehmerischen Geschick ab.
Ein Blick lohnt sich auch auf die Angaben im ZI-Praxis-Panel. Hinter »ZI« steht das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung. Jedes Jahr erhebt es bei tausenden niedergelassenen Medizinern und Medizinerinnen die reale Umsatz- und Kostensituation.
Kein BWL-Studium erforderlich
Um eine eigene Praxis zu eröffnen, brauchst du kein BWL-Studium. Dennoch gilt: Der Schritt in die Selbstständigkeit sollte nicht unterschätzt werden. Als Arzt oder Ärztin bist du auch Unternehmer und hast Verantwortung für deine Mitarbeiter. Du solltest dich also gut informieren und beraten lassen. Der Existenzgründungsservice deiner örtlichen KV hilft ganz konkret bei der Eröffnung oder Übernahme einer Praxis. Zum Beispiel mit einer betriebswirtschaftlichen Liquiditätsprognose, einem Praxis-Check-up zur Ermittlung der Kostenstruktur deiner Praxis, oder auch einfach bei der Zusammenstellung aller für eine Finanzierung notwendigen Unterlagen.
Praxisfinanzierung
Eine kleine Landarztpraxis kann man mit etwas Glück für einen fünfstelligen Geldbetrag erwerben – und für eine moderne Apparatepraxis können die Kosten schnell in den sechsstelligen Bereich gehen. Die KV hilft mit der Existenzgründungs- und Finanzierungsberatung, in manchen Bundesländern auch mit Investitionskostenzuschüssen. Sie berät dich vor Ort bei der Erstellung eines maßgeschneiderten Finanzierungskonzepts.
So kommt das Honorar auf dein Konto
Honorarverhandlung und die Abrechnung sind weitere, wichtige Arbeitsschwerpunkte der KVen. Sie setzen sich gegenüber den Krankenkassen für eine angemessene Vergütung deiner Leistungen ein. Und rechnen die Leistungen, die du für gesetzlich versicherte Patienten erbringst, quartalsweise mit den Kassen ab.
Für dich heißt das: Du musst deinen Leistungen nicht jeder einzelnen Krankenkasse in Rechnung stellen. Diese Aufgabe übernehmen die KVen für dich. Du reichst einmal im Quartal deine Abrechnung bei der KV ein, bei der du Mitglied bist. Außerdem bekommst du jeden Monat eine Abschlagszahlung auf dein Honorar. So hast du auch als Selbständiger eine Art festes Einkommen.
Über Leistungen für privat versicherte Patienten erstellst du selbst eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte und Ärztinnen.