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Niederlassung

Ein Arzt, sechs Optionen

Du hast die Wahl – es gibt zahlreiche Optionen für die Niederlassung als Arzt. Hier erfährst du die wichtigsten Fakten über Gemeinschaftspraxis, Teilzulassung und Co. – und über die Anstellung als Alternative.

EINZELPRAXIS

Wirtschaftliche und organisatorische Selbstständigkeit. Du bist dein eigener Chef.

In deiner eigenen Praxis kannst du deine persönlichen Vorstellungen verwirklichen – und zwar in organisatorischer wie in medizinischer Hinsicht. Du legst deine Sprechzeiten, deinen Urlaub, aber auch deine Arbeitsschwerpunkte völlig eigenständig fest und bist wirtschaftlich unabhängig. Natürlich trägst du in diesem Fall auch die Kosten für Personal, Räumlichkeiten und Geräte allein.

Einzelpraxis heißt aber nicht Einzelkampf: Als niedergelassener Arzt kannst du dich mit anderen Fachkollegen zu einem Praxisnetz zusammenschließen und dich mit ihnen fachlich und persönlich austauschen. Ein Praxisnetz ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Vertragsärzten verschiedener Fachrichtung, die sich dafür einsetzen, die Versorgung der Patienten gemeinsam zu verbessern, zum Beispiel durch eine verbesserte Kommunikation und einen Erfahrungsaustausch zwischen einzelnen Ärzten. Die KVen unterstützen und fördern Praxisnetze.

Arbeiten in der Einzelpraxis: Zum Video aus der Landarztpraxis Oppin

Neustart in der Einzelpraxis? »Nicht komplizierter als ein Hausbau«: Zum Interview

PRAXISGEMEINSCHAFT

Getrennte Abrechnung, getrennter Patientenstamm. Gemeinsame Nutzung von Ressourcen.

 

Ressourcen gemeinsam nutzen, medizinisch und wirtschaftlich eigenständig arbeiten: Das sind die Vorteile einer Praxisgemeinschaft. Du schließt dich mit einem oder mehreren anderen Ärzten zusammen – wahlweise mit gleichen oder unterschiedlichen Fachgebieten – und ihr nutzt Praxisräume, medizinische Geräte und Fachpersonal gemeinsam. Angenehme Nebeneffekte: Du kannst dich mit Kollegen fachlich austauschen – und Teamarbeit macht Spaß. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis führt jeder Arzt in der Praxisgemeinschaft seinen eigenen Patientenstamm; abgerechnet wird ebenfalls getrennt. Ein Zusammenschluss zur Praxisgemeinschaft muss nicht separat beantragt oder genehmigt werden.

GEMEINSCHAFTSPRAXIS

Gemeinsame Abrechnung, gemeinsamer Patientenstamm – eigenverantwortliches Arbeiten.

Die Gemeinschaftspraxis wird auch Berufsausübungsgemeinschaft (BAG) genannt. Das heißt: Ärzte derselben oder verschiedener fachärztlicher Richtungen arbeiten und wirtschaften zusammen. Du teilst dir mit deinen Kollegen nicht nur Räumlichkeiten und Kosten, sondern ihr behandelt eure Patienten auch gemeinsam. Ihr bildet zwar eine wirtschaftliche und organisatorische Einheit und erstellt eine gemeinsame Abrechnung, arbeitet aber trotzdem eigenverantwortlich und medizinisch unabhängig.

Arbeiten in der Gemeinschaftspraxis: Zu unserem Video

Die überörtliche Gemeinschaftspraxis: Zum Interview

TEILZULASSUNG

Halbe Pflichtstundenzahl – Möglichkeit zum Kombinieren von Anstellung und Selbstständigkeit.

Es klingt paradox: Auch Selbstständigkeit ist in Teilzeit möglich. Bei diesem Modell hast du die Möglichkeit, halbtags in einem Krankenhaus zu arbeiten und die übrige Zeit freiberuflich in deiner eigenen Praxis. Oder du beschränkst dich auf die Teilzulassung und hast mehr Zeit für Familie und Hobbies. Eine Teilzulassung kann allerdings nicht jederzeit in eine volle Zulassung umgewandelt werden, beispielsweise wenn der jeweilige Planungsbereich gerade gesperrt ist.

ANSTELLUNG ALS ARZT

Sicheres Gehalt, keine Investitionen.

Wenn du dich als Arzt niederlassen möchtest, musst du dich nicht unbedingt selbstständig machen: Du kannst dich auch in einer Praxis oder einem Medizinischen Versorgungszentrum (MVZ) anstellen lassen. Ein MVZ ist eine ärztlich geleitete Einrichtung, unter deren Dach oft Ärzte mit verschiedenen Facharzt- oder Schwerpunktbezeichnungen arbeiten. Aber auch arztgruppengleiche Zentren sind möglich, so dass dort beispielsweise nur Hausärzte oder nur Psychotherapeuten praktizieren.

Typisch in der Anstellung: Ihr seid ein Team, teilt euch die Ressourcen und habt einen gemeinsamen Patientenstamm. Du musst keine finanziellen Investitionen stemmen, bekommst aber ein regelmäßiges Gehalt. Außerdem gelten für dich allgemeine gesetzliche Regelungen zum Beispiel zu Mutterschutz, Elternzeit oder Elterngeld.

JOBSHARING-PRAXIS

Mehr Flexibilität durch Kooperation mit einem bereits niedergelassenen Arzt.

Auf diese Weise kannst du dich in einem Bereich niederlassen, der eigentlich für Neuzulassungen gesperrt ist. Wenn du mit einem bereits zugelassenen Kollegen der gleichen Fachrichtung kooperierst, könnt ihr gewissermaßen seine Arbeitszeit auf euren gemeinsamen Schultern verteilen. Das Leistungsvolumen der betreffenden Praxis darf allerdings in diesem Fall nicht wesentlich ausgeweitet werden.

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