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Bedarfsplanung

Wie viele Ärzte braucht das Land?

Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Arztsitze es in den Regionen gibt. Sie ist ein wichtiges Steuerungsinstrument, um eine ambulante medizinische Versorgung flächendeckend vorhalten zu können. Sie trägt dazu bei, dass sich die Ärzte möglichst dort niederlassen, wo sie am dringendsten gebraucht werden. Doch wie wird der Bedarf festgestellt?

Ein weißer Raum mit vier Stühlen.
Wie viele gesetzlich Versicherte kann ein Arzt betreuen? Und wie viele gesetzlich Versicherte betreut er tatsächlich? Die Bedarfsplanung sorgt dafür, dass die Patientenversorgung auch morgen sichergestellt ist.

Wer gesetzlich versicherte Patienten betreuen möchte, muss Vertragsarzt einer Kassenärztlichen Vereinigung (KV) sein. Diese Voraussetzung gewährleistet den Patienten einheitliche Qualitätsstandards und sichert die flächendeckende Versorgung. Um Vertragsarzt zu werden, benötigst du einen freien Arztsitz. Wie viele freie Sitze es in den verschiedenen Regionen gibt, regelt die sogenannte Bedarfsplanung. Sie ist das wichtigste Instrument einer Kassenärztlichen Vereinigung, um den Sicherstellungsauftrag zu erfüllen – eine öffentliche Aufgabe, die der Gesetzgeber den KVen übertragen hat.

Bedarfsplanungsrichtlinie: Über- oder Unterversorgung?

In der Richtlinie zur Bedarfsplanung im Gesundheitswesen sind auch sogenannte Verhältniszahlen definiert. Diese Verhältniszahlen bestimmen ein Zielversorgungsniveau. Das heißt: Wie viele Ärzte einer bestimmten Fachrichtung sollten wie viele Einwohner in einem Planungsbereich, zum Beispiel einem Kreises oder einer kreisfreien Stadt, betreuen? Dabei kann regional von den Vorgaben abgewichen werden, etwa wenn es in einem Gebiet mehr kranke Menschen gibt als anderenorts, die häufiger einen Arzt benötigen. Anhand des Versorgungsgrads prüfen die Kassenärztlichen Vereinigungen gemeinsam mit den Krankenkassen, ob für eine Region mehr oder weniger Ärzte angestrebt werden; sprich, ob sie  überversorgt, offen oder sogar unterversorgt mit Ärzten der unterschiedlichen Fachrichtungen ist. 

Wenn es in einem Planungsbereich zehn Prozent mehr niedergelassene Ärzte gibt, als die beschlossene Verhältniszahl eigentlich vorsieht, wird für diese Arztgruppe eine Überversorgung festgestellt und der Bereich für die weitere Niederlassung von Ärzten gesperrt. Das heißt aber nicht, dass eine Niederlassung dort gar nicht möglich ist: Gibt ein Arzt seine Zulassung zurück, zum Beispiel aus Altersgründen, kann sie trotz Sperrung des Bereichs wieder vergeben werden. Zudem ist in solchen Regionen eine Tätigkeit als Angestellter – zur Entlastung des Vertragsarztes – möglich. In solchen Fällen muss allerdings die Zahl der gemeinsam behandelten Patienten und das Honorar der Praxis stabil bleiben. Um auch in gesperrten Planungsbereichen die Versorgung mit einer ganz spezifischen Therapie oder Diagnostik sicherzustellen, gibt es zudem das Instrument des Sonderbedarfs. Bewerber können dann in begründeten Fällen trotz Sperrung der Region zugelassen oder angestellt werden. 

Wenn ein Planungsbereich nicht gesperrt ist, können Bewerber, die die Voraussetzungen erfüllen, ohne weitere Hürden, Wartezeiten oder Leistungseinschränkungen zugelassen bzw. angestellt werden.

Eine Unterversorgung wird in der Regel angenommen, wenn die tatsächliche Anzahl an Hausärzten mehr als 25 Prozent – bei Fachärzten mehr als 50 Prozent – unter dem ermittelten Bedarf liegt. Je nach Grad der Unterversorgung werden von den KVen unterschiedliche Förderprogramme für Ärzte angeboten, wenn sich diese entscheiden, in Regionen zu praktizieren, in denen Ärztemangel herrscht.

Die vier Versorgungsebenen

Die Größe der Planungsbereiche orientiert sich am Einzugsgebiet einer Arztgruppe. In der Richtlinie werden vier Versorgungsebenen unterschieden: So wird davon ausgegangen, dass ein niedergelassener Hausarzt einen anderen Einzugsbereich hat als etwa ein Radiologe oder ein Laborarzt. Die räumlichen Abgrenzungen der Planungsbereiche orientieren sich an Raumgliederungen des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR). Die Ärzteschaft wird derzeit in 23 Arztgruppen eingeteilt – jede dieser Gruppen wird in einer der vier Versorgungsebenen zugerechnet.

Hausärztliche Versorgung

Die Planungsbereiche für Hausärzte sind am kleinsten – eine Versorgung in unmittelbarer Wohnortnähe ist hier am wichtigsten. Deutschlandweit gibt es insgesamt 905 Planungsbereiche für Hausärzte.

Allgemeine fachärztliche Versorgung

Etwas größer als für die hausärztlichen Versorgung fallen die Planungsbereiche für die wohnortnahe fachärztliche Versorgung aus. Für Gynäkologen, Augenärzte, Orthopäden, Nervenärzte und andere Fachrichtungen der Grundversorgung gibt es immerhin noch 385 Planungsbereiche.

Spezialisierte fachärztliche Versorgung

Die Planungsbereiche sind hier deutlich größer – das Bundesgebiet wird insgesamt in rund 100 Regionen (je nach Fachrichtung: 93 bis 106) unterteilt. Der spezialisierten fachärztlichen Versorgung werden Fachinternisten, Anästhesisten, Radiologen sowie Kinder- und Jugendpsychiater zugeordnet.

Gesonderte fachärztliche Versorgung

Diese Planungsbereiche sind groß: Es gibt deutschlandweit nur 16 bzw. 17. Anhand dieser großen Planungsbereiche wird der Bedarf an Ärzten folgender Fachrichtungen festgelegt: Mediziner für physikalische und rehabilitative Medizin, Nuklearmediziner, Strahlentherapeuten, Neurochirurgen, Humangenetiker, Laborärzte, Pathologen und Transfusionsmediziner.

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