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Wichtige Voraussetzungen für Ärzt:innen aus dem Ausland

In Deutschland praktizieren? Das brauchen Ärzt:innen mit ausländischer Qualifikation

In Deutschland gibt es zu wenig Ärzt:innen, insbesondere in ländlichen Regionen und in bestimmten Fachbereichen. Umso wichtiger ist es, dass sich auch Mediziner:innen aus dem Ausland entschließen, sich hier niederzulassen. Dafür müssen sie verschiedene Schritte und Anforderungen beachten.

Ein internationaler Arzt spricht mit seiner Patientin in seiner eigenen Praxis.
In Deutschland arbeiten rund 64.000 Ärzt:innen aus dem Ausland. Dennoch gibt es in vielen Regionen weiterhin viel zu wenig Mediziner:innen – und dieses Problem wird sich in Zukunft noch verstärken. ©iStock/ FluxFactory

Lesedauer:  5 Minuten

Ärzt:innen aus dem Ausland müssen sich auf einige Formalitäten sowie ein komplexes Anerkennungsverfahren einstellen und die deutsche Sprache erlernen. Dieser Artikel gibt euch einen Überblick über die notwendigen Schritte.

Anerkennung von ausländischen Abschlüssen

Grundvoraussetzung für die ärztliche Tätigkeit in Deutschland – und später auch für die Arbeit in der Niederlassung – ist die Anerkennung des ausländischen medizinischen Abschlusses. Dank des Anerkennungsgesetzes können Ärzt:innen seit 2012 unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit eine Approbation beantragen. Die Approbation beziehungsweise Berufserlaubnis wird von den Approbationsbehörden (Landesprüfungsämter) des jeweiligen Bundeslandes erteilt. Es besteht auch die Möglichkeit, eine befristete Berufserlaubnis zu erhalten. Damit können ausländische Ärzt:innen unter Aufsicht arbeiten – zum Beispiel während der Vorbereitung auf die Kenntnisprüfung oder der Wartezeit auf die Anerkennung ihres Abschlusses. Die Berufserlaubnis muss bei derselben Behörde beantragt werden, die auch für das Approbationsverfahren zuständig ist.

Die Kenntnisprüfung 

Bei Ärzt:innen aus EU-Staaten, dem Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz erfolgt die Anerkennung in der Regel ohne Einzelfallprüfung. Hast du einen Abschluss aus einem Drittstaat, wird eine sogenannte Gleichwertigkeitsprüfung durchgeführt. Sehen die Prüfer:innen dabei wesentliche Unterschiede zur deutschen Ausbildung, setzen sie eine Kenntnisprüfung an. Diese Prüfung orientiert sich an den Inhalten des deutschen Studiums, ist eine mündlich-praktische Prüfung mit Patientenvorstellung und dauert zwischen 60 und 90 Minuten. Ein Termin für die Kenntnisprüfung muss den Antragsteller:innen innerhalb von sechs Monaten nach der Entscheidung angeboten werden.

Warum die Kenntnisprüfung? Du musst als Arzt oder Ärztin mit ausländischer Qualifikation nachweisen, dass du über das gleiche Wissen verfügst wie die einheimischen Absolvent:innen medizinischer Hochschulen. Der Schwerpunkt der Prüfung liegt auf den Fächern Innere Medizin und Chirurgie. Die Behörde kann außerdem im Vorfeld der Prüfung ein Fach oder einen Bereich als prüfungsrelevant ansehen, in dem sie zentrale Unterschiede zwischen der ärztlichen Ausbildung in Deutschland und deiner Ausbildung festgestellt hat.


Du kannst übrigens die Gleichwertigkeit deiner ärztlichen Ausbildung überprüfen lassen, ohne den Nachweis über die erforderlichen Deutschkenntnisse bereits in den Händen zu halten. Die Approbation wird jedoch erst ausgestellt, wenn die notwendigen Deutschkenntnisse vorliegen und du alle anderen Voraussetzungen erfüllst.

Die Sprachanforderungen

Um in Deutschland als Ärztin oder Arzt arbeiten zu dürfen, ist eine weitere wichtige Voraussetzung, dass du die deutsche Sprache beherrschst: sowohl die allgemeine Sprache als auch die medizinische Fachsprache.
Allgemeinsprachliche Deutschkenntnisse kannst du in der Regel an einer Sprachschule in deinem Heimatland oder in Deutschland erwerben. Du musst einen Sprachkurs besuchen, der dir nach bestandener Prüfung ein B2-Zertifikat anbietet. Dieses benötigst du, um eine Approbation zu beantragen.
Um die Fachsprachprüfung zu bestehen, müssen Ärzt:innen fachsprachliche Kenntnisse auf dem Niveau C1 nachweisen. Es wird geprüft, wie gut deine Kommunikation im medizinischen Kontext funktioniert, ob du mit Patient:innen, Pflegekräften und Kolleg:innen flüssig über medizinische Themen sprechen kannst.
Du brauchst die Fachsprachprüfung nicht, wenn du …

  • … deinen Abschluss an einer deutschsprachigen Hochschule gemacht hast,
  • … du einen Schulabschluss an einer deutschsprachigen Schule mit einer mindestens zehnjährigen allgemeinbildenden Schulbildung besitzt oder
  • … du eine mindestens dreijährige Berufsausbildung in deutscher Sprache abgeschlossen hast.

Die Weiterbildungsmöglichkeiten

Nach der Anerkennung des Medizinabschlusses und der Erteilung der Approbation oder Berufserlaubnis können internationale Ärzt:innen nicht nur praktizieren, sondern auch ihre Weiterbildung fortsetzen.

Die Anerkennung ausländischer Weiterbildungszeiten und -abschlüsse erfolgt durch die Landesärztekammern. Für die Ausübung der ärztlichen Tätigkeit besteht eine Pflichtmitgliedschaft in einer der insgesamt 17 Landesärztekammern. Es ist ratsam, dass du dich vorab über die Anforderungen und die Anerkennungsfähigkeit der absolvierten Weiterbildung informierst.

Als Arzt oder Ärztin aus dem Ausland in die Niederlassung?

Mit der Anerkennung des ausländischen Abschlusses, dem Nachweis ausreichender Sprachkenntnisse, der Erlangung der Approbation oder Berufserlaubnis sowie der Möglichkeit zur Weiterbildung hast du die wichtigsten Schritte getan, um in Deutschland als Arzt oder Ärztin tätig zu werden.

Dann eröffnen sich dir vielfältige Chancen – dazu zählt auch, sich mit der eigenen Praxis niederzulassen. Besonders in den Bundesländern Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen und Baden-Württemberg werden zukünftig Hausärzt:innen stark gesucht werden. Einen großen Bedarf wird es auch an niedergelassenen Fachärzt:innen geben, zum Beispiel im Bereich Psychiatrie und Psychotherapie sowie Innerer Medizin.

Die Kassenärztlichen Vereinigungen bieten vielfältige Fördermöglichkeiten, wenn Ärzt:innen sich niederlassen möchten.  

Mit der Bereitschaft, sich auf die Anforderungen des deutschen Gesundheitssystems einzulassen, steht deiner ärztlichen Karriere – gerade auch im ambulanten Sektor – nichts mehr im Weg.
 

 

Über die Autor:innen

Das Redaktionsteam der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist die Dachorganisation aller 17 Kassenärztlichen Vereinigungen und vertritt die Interessen von Vertragsärzt:innen und Psychotherapeut:innen auf Bundesebene. Auf »Lass dich nieder!« gibt das Redaktionsteam Medizinstudierenden nützliche Tipps rund ums Studium und teilt Erfahrungen und Fakten rund um die ärztliche Niederlassung.

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