Zwischen Windeln, Schnuller und Hörsaal
Ein Studium mit Kind ist keine leichte Aufgabe. Schließlich musst du Vorlesungen, Prüfungen und Kinderbetreuung miteinander vereinbaren. Hier erfährst du, welche Unterstützungsmöglichkeiten es gibt, die dich als Mutter oder Vater entlasten.
Lesedauer: 4 Minuten
»Kann man Medizinstudium und Kind unter einen Hut bringen?« – auf diese Frage könnten die Antworten wohl nicht unterschiedlicher ausfallen. Die einen sind der Meinung, es gäbe keinen besseren Zeitpunkt für ein Kind als das Studium. Die anderen sind froh, dass sie Vorlesung, praktische Phasen und das Lernpensum überhaupt miteinander vereinbaren können. Eine eindeutige Antwort auf die Frage lässt sich daher wohl kaum finden. Fest steht allerdings, dass es zahlreiche Angebote gibt, die dir helfen, dein Medizinstudium mit Baby erfolgreich zu bewältigen. Dabei geht es neben finanzieller auch um die zeitliche Unterstützung, denn schließlich darf weder die Zeit für Vorlesungen und Lernen fehlen, noch soll dein Kind zu kurz kommen.
Medizinstudium mit Baby: Finanzen im Blick
Finanzieren sich Studierende das Medizinstudium zusätzlich meistens mit einem Nebenjob, ist dies für studierende Mütter und Väter kaum vorstellbar. Daher gibt es einige Leistungen, die Eltern unter die Arme greifen:
- BAföG-Kinderbetreuungszuschlag: Eltern können ihr BAföG um einen Pauschalbeitrag aufstocken. Seit dem Wintersemester 2019/20 beträgt dieser Zuschuss 140 Euro pro Kind (unter 14 Jahre). Ab dem kommenden Wintersemester erhöht sich der Beitrag auf 150 Euro. Wichtig ist, dass du mit deinem Kind in einem Haushalt lebst. Dabei spielt es keine Rolle, ob du alleine, bei deinen Eltern oder mit deinem Partner zusammenwohnst. Weitere Informationen findest du auch hier.
- Eltern- und Kindergeld: Eine Form der staatlichen Unterstützung ist das Elterngeld. Es berechnet sich am vorherigen Einkommen und soll einen Teil des wegfallenden Gehalts ersetzen. Wer vorher nichts verdient hat, kann dennoch mit mindestens 300 Euro im Monat rechnen. Nach der Geburt des Kindes kann auch Kindergeld beantragt werden. Dazu wird die Geburtsurkunde benötigt. 192 Euro beträgt das Kindergeld für das erste Kind pro Monat.
- Stipendien: Spezielle Stipendien richten sich gezielt an Studierende mit Kindern. Dabei können die Förderungen an Voraussetzungen geknüpft sein, wie beispielsweise an einen bestimmten Studiengang, überdurchschnittliche Studienleistungen und politisches, soziales oder kirchliches Engagement. Ein passendes Stipendium findest du zum Beispiel unter www.mystipendium.de. Ein paar Stipendien, die sich nicht speziell an Studierende richten, wollen wir hier auch noch auflisten: So gibt es etwa die Möglichkeit der Förderung durch ein Stipendium der Begabtenförderungswerke oder durch das Deutschlandstipendium.
Darüber hinaus informiert beispielsweise der Deutsche Akademische Austauschdienst (DAAD) über weitere Stipendienmöglichkeiten für internationale Studierende unter »Stipendien finden - DAAD«.
Motivierte Berufstätige, die sich mit einem Hochschulstudium beruflich und persönlich weiterentwickeln möchten, finden hier weitere Informationen zum Aufstiegsstipendium.
- Bildungskredit: Das Darlehen ist zinsgünstig und wird zusätzlich zum BAföG gewährt. Allerdings musst du es nach Ablauf einer bestimmten Frist inklusive Zinsen zurückzahlen.
Da die Bewilligung der unterschiedlichen Hilfsmittel etwas Zeit in Anspruch nehmen kann, ist es wichtig, sich rechtzeitig um die Beantragung zu kümmern. Damit vermeidest du Verzögerungen oder Engpässe.
Studieren mit Kind: In guten Händen
Ein Kind in fremde Hände zu geben, ist für viele Eltern nicht leicht. Doch kannst oder möchtest du dein Kind nicht mit in Vorlesungen oder Seminare nehmen, gibt es leider keinen anderen Weg – außer natürlich dein Partner oder deine Partnerin übernimmt die Rolle. Wohnen deine Eltern in der Nähe, die gerne regelmäßig auf dein Kind aufpassen, hast du natürlich das große Los gezogen. Für alle anderen, denen diese Möglichkeit nicht zur Verfügung steht, gibt es an vielen Universitäten eine Kindertagesstätte, die sich der Betreuung der Kleinen annimmt. Ansonsten kannst du auch ruhig mutig sein und dein Kind mit zu Vorlesungen und Seminaren nehmen. Denn oft sind Babys und Kinder in Hörsälen gern gesehene Gäste. Wichtig ist, dass die Kleinen den Unterricht nicht stören und nicht deine ganze Aufmerksamkeit beanspruchen, damit du den Worten des Dozenten folgen kannst. Bist du dir unsicher, ist ein Gespräch mit dem Dozenten im Vorfeld sinnvoll, um herauszufinden, ob du dein Kind mitbringen kannst.
Eine kleine Auszeit
Gerade kurz vor oder nach der Geburt entscheiden sich viele Mütter und Väter dazu, ein Urlaubssemester einzulegen. Diese offizielle Unterbrechung des Studiums ermöglicht es Eltern, sich ganz dem Kind zu widmen, ohne Nachteile bezüglich BAföG oder Regelstudienzeit fürchten zu müssen. Wichtig zu beachten ist jedoch, dass du während des Urlaubssemesters keinen Anspruch auf BAföG hast. Nimmst du nach dem Urlaubssemester dein Studium wieder auf, läuft die Förderung wie gewohnt weiter. Schwangerschaft und Kindererziehung sind zudem anerkannte Gründe für eine Verzögerung deines Studiums. So gibt es unter anderem für die Schwangerschaft ein zusätzliches Semester und bis zur Vollendung des fünften Lebensjahres sogar ein Semester pro Lebensjahr des Kindes. Auch die BAföG-Zahlungen verlängern sich natürlich dementsprechend. Je nach Universität besteht auch die Möglichkeit, dein Studium mit Kind in Teilzeit zu absolvieren oder ein Lernraumsemester zu beantragen, welches dir mehr Zeit und Flexibilität verschafft. So kannst du dir eine Auszeit gönnen, um sowohl deinem Kind als auch deinem Studium gerecht zu werden.