Verbot von Finanzinvestments in Praxen
Die Übernahme von Arztpraxen durch Finanzinvestor:innen soll künftig per Gesetz verboten werden.
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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) will der Übernahme von Arztpraxen durch Finanzinvestor:innen einen Riegel vorschieben. Lauterbach spricht von einem »fatalen Trend«, dass Investor:innen Facharztpraxen kaufen, um sie mit maximalem Gewinn weiterzuverkaufen.
Sowohl der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Spitzenverband) als auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) reagierten positiv auf die Ankündigung.
Kampf gegen Profitgier
Lauterbach kritisierte vor allem die von Investor:innen angestrebte Rendite im zweistelligen Bereich. Dies sei mit seriöser Medizin kaum machbar. Im Mittelpunkt sollen Menschen und nicht Profite stehen, dann sei eine gute medizinische Versorgung möglich.
Im vergangenen Jahr hatten sich verstärkt Investor:innen in Arztpraxen eingekauft, vor allem Augenarztpraxen waren begehrt. Lauterbach ist auch die Ausbreitung von Praxisketten ein Dorn im Auge. Er fordert, dass die Praxis dem Arzt oder der Ärztin gehören solle, die dort auch arbeitet. Und nicht überregional bekannten Ärzt:innen, die nur ihren Namen für eine ganze Reihe an Praxen hergeben.
Bündelung von Kassensitzen
Schon seit längerem bemängeln Gesundheitsexpert:innen, dass viele Praxen von profitorientierten Unternehmen übernommen werden – mit dem Ergebnis, dass immer mehr Sitze von niedergelassenen Mediziner:innen in MVZ zusammengefasst werden.
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