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Angebote

Landarzt? Lass dich fördern!

Nachfolger fehlen, Praxen schließen – vor allem in ländlichen Regionen gibt es zu wenig Ärztinnen und Ärzte. Die Bundesländer und die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) haben deshalb Programme aufgelegt, um neue Kollegen für die Niederlassung auf dem Land zu gewinnen. Hier erfährst du mehr über die speziellen Stipendien und Förderprogramme.

Ein Arzt steht auf einer Dorfstraße.
Dr. Jörg Wendtland ist Internist und Kardiologe im schleswig-holsteinischen Wilster mit rund 4.400 Einwohnern.

Baden-Württemberg

Wo Ärzte fehlen, gibt es im Südwesten unter dem Motto »Ziel und Zukunft« eine Anschubfinanzierung. Sie umfasst eine Förderung von bis zu 80.000 Euro für neue Praxen und Praxisübernahmen, Zweigpraxen und Nebenbetriebsstätten; auch die Anstellung eines Arztes wird von der KV bezuschusst. Hierbei handelt es sich um ein Förderprogramm der KVBW. Außerdem gibt es eine Förderung in Höhe von bis zu 120.000 Euro für die Gründung/Übernahme von ärztlichen Kooperationen (MVZ/BAG/ÜBAG) im Fördergebiet sowie von bis zu 40.000 Euro für den Einstieg in eine solche Kooperation. Um die Versorgung auf dem Land sicherzustellen, erhalten Hausärzte außerdem bis zu 30.000 Euro Landesförderung, wenn sie sich dort niederlassen, wo es Engpässe gibt. Dieses »Förderprogramm Landärzte« wird vom Sozialministerium geführt.

Bayern

In Bayern setzt die Förderung schon im Studium an: mit einem monatlichen Stipendium des Bayerischen Staatsministeriums für diejenigen, die später die Facharztweiterbildung im ländlichen Raum absolvieren und dann mindestens fünf Jahre auf dem Land tätig sind. Für eine Famulatur in einem ländlichen Gebiet kannst du bis zu 1.000 Euro von der Kassenärztlichen Vereinigung Bayerns erhalten, auch Verbände wie der Bayerische Hausarztverband fördern Famulaturen in hausärztlichen Landarztpraxen. In der Weiterbildung bekommst du als angehender Allgemeinmediziner in unterversorgten oder drohend unterversorgten Gebieten zusätzlich zur allgemeinen Weiterbildungsförderung einen weiteren Zuschuss (500 bzw. 250 Euro monatlich). Die KV bietet zudem eine ambulante Weiterbildungsförderung für alle Facharztgruppen (zzt. 2.700 Euro monatlich) an, die für Weiterbildungsabschnitte von mindestens sechs Monaten gezahlt wird. Hilfe bei der Planung gibt es bei der Koordinierungsstelle Allgemeinmedizin Bayern sowie der Koordinierungsstelle Fachärztliche Weiterbildung, die bei der Suche nach einem hausärztlichen »Weiterbildungsverbund« und einem fachärztlichen »Weiterbildungsverbund« helfen. Das kann insbesondere in ländlichen Gebieten sehr interessant sein. Auch die spätere Praxisgründung fördert die KVB finanziell: Getreu dem Motto »Region sucht Arzt« gibt es beispielsweise bis zu 112.500 Euro als Zuschuss für eine Niederlassung. Zusätzlich kannst du dort in den ersten zwei Jahren mit einer sogenannten Praxisaufbauförderung rechnen. Auch die Landarztprämie der Bayerischen Staatsregierung könnte interessant sein, wenn du dich auf dem Land niederlassen willst: Bestimmte Facharztgruppen bekommen bis zu 60.000 Euro Förderung, wenn die Gemeinde höchstens 20.000 Einwohner  bzw. bei Kinder- und Jugendpsychiatern höchstens 40.000 Einwohner hat und keine Zulassungsbeschränkung vorliegt. Voraussetzung: Du bist dann auch fünf Jahre dort tätig.
 

Brandenburg

Um die Ansiedlung von Ärzten in Regionen mit möglichen Versorgungsengpässen zu unterstützen, hat die Kassenärztliche Vereinigung zwei Förderprogramme aufgelegt: Mit dem Investitionskostenzuschuss und dem Sicherstellungszuschlag unterstützt die KV Ärzte, die in bestimmten Regionen eine Praxis übernehmen oder neu gründen mit bis zu 55.000 Euro. Auch für die Übernahme oder Neugründung einer Zweigpraxis sowie die Anstellung eines Arztes gibt es einen finanziellen Zuschuss.
Die Förderregionen werden jährlich vom Landesausschuss für Ärzte und Krankenkassen festgelegt.
 

Hessen

»Start gut! – Guthaben Weiterbildung für spätere Niederlassung im ländlichen Raum« heißt ein hessisches Förderprogramm, das funktioniert, wie der Name schon sagt: Wer die Weiterbildung zum Facharzt auf dem Land absolviert, kann bei der späteren Niederlassung in eben diesen Gebieten einen Zuschuss beantragen – mit jedem Weiterbildungsmonat erwirbst du Anspruch auf 1.000 Euro Förderung. Die Ansiedlungsförderung haben die hessischen Kassenärzte hingegen vorerst ausgesetzt, denn aus ihrer Sicht »entbrennt auf diesem Weg ein regionaler Überbietungswettbewerb um das immer knapper werdende »Gut Arzt«, anstatt die Ursachen für dieses Phänomen anzugehen und zu verändern.« Weiter heißt es in der Stellungnahme: »Kurzfristig wirkende Incentives sind nicht der richtige Weg, um das Problem des Ärztemangels zu lösen.«

Mecklenburg-Vorpommern

In Mecklenburg-Vorpommern setzt die KV auf die Förderung des medizinischen Nachwuchses sowie der Niederlassung im ländlichen Raum. Die Maßnahmen beginnen während des Medizinstudiums und setzen sich über eine umfassende Betreuung und Unterstützung der Ärzte in Weiterbildung zum Facharzt bis zur Gewährung von Investitionskostenzuschüssen bei einer Niederlassung mit bis zu 75.000 Euro in unterversorgten Regionen im Land konsequent fort. 
 

Niedersachsen

Bei der Praxisgründung gilt: Wen es in Regionen zieht, für die die KV einen besonderen Bedarf festgestellt hat, kann einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 60.000 Euro bekommen und gegebenenfalls zusätzlich eine Umsatzgarantie beantragen. Daneben engagieren sich auch einzelne Landkreise und Kommunen mit regionalen Förderangeboten – einen Überblick über diese Programme bekommst du bei der KV Niedersachsen.
 

Nordrhein-Westfalen

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes hat ein »Hausarztaktionsprogramm«  aufgelegt, das die Niederlassung im ländlichen Raum attraktiver macht: Bis zu 60.000 Euro Zuschuss sind möglich, wenn du dort eine Praxis eröffnest oder angestellt wirst, wo die Versorgung bedroht ist; auch eine Zweigpraxis kann gefördert werden. Zusätzlich bieten die Kassenärztlichen Vereinigungen Nordrhein und Westfalen-Lippe gesonderte Angebote: So führt die KVWL ein Förderverzeichnis der Versorgungsbereiche, in denen Unterversorgung oder darüber hinaus ein zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde. Dort gewährt die KVWL zur Sicherstellung der vertragsärztlichen Versorgung im Einzelfall zum Beispiel eine Umsatzgarantie und Darlehen zum Praxisaufbau bzw. zur Praxisübernahme oder übernimmt Umzugs-, Einrichtungs- und Kooperationskosten. Zusätzlich fördert die KVWL Famulaturen auf dem Land im hausärztlichen Bereich mit bis zu 400 Euro, im fachärztlichen Bereich mit maximal 200 Euro. Und Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin in unterversorgten oder drohend unterversorgten Regionen können neben der bundesweiten Weiterbildungsförderung einen zusätzlichen Gehaltszuschuss von bis zu 500 Euro bekommen.

Die KV Nordrhein unterstützt dich finanziell während des Medizinstudiums durch die Famulatur- und PJ Förderung sowie bei deiner Weiterbildung und Niederlassung. Auf der Seite Arzt sein in Nordrhein findest du unterschiedliche Förderangebote auf dem Weg zu deiner eigenen Praxis. Auf der Seite KVbörse findest du Informationen zu Famulatur- und PJ Praxen, Angebote zu Weiterbildungsstellen sowie Praxisabgaben.

Rheinland-Pfalz

Über einen Strukturfonds fördert die KV RLP zusammen mit den Krankenkassen die Niederlassung von Haus- und Fachärzten in ausgewiesenen Gebieten: Für eine Praxisübernahme oder -neugründung sind bis zu 39.000 Euro Unterstützung möglich. Auch für die Eröffnung einer Nebenbetriebsstätte und die Anstellung eines Arztes gibt es finanzielle Hilfen. Für Hausärzte in ländlichen Gegenden stellt zudem das Land Rheinland-Pfalz Fördergelder bereit – die Zuwendungen für die einzelne Praxis belaufen sich auf maximal 20.000 Euro. Wer sich in Rheinland-Pfalz niederlassen will, findet auf der Website der KV RLP in der Rubrik »Ort sucht Arzt« aktuelle Angebote.

Saarland

Im Saarland läuft die Förderung ebenfalls mehrgleisig, um Hausärzte aufs Land zu locken. So können sich Medizinstudierende in ganz Deutschland auf ein Stipendium bewerben. Das Prinzip auch hier: Wer sich verpflichtet, nach der Facharztausbildung zum Allgemeinmediziner im Saarland zu arbeiten, bekommt monatlich 300 Euro. Praxisneugründungen und -übernahmen im ländlichen Raum werden durch die Landesregierung gefördert – 10.000 Euro Zuschuss sieht das Programm des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie dafür vor. Zusätzlich haben die KV und die Krankenkassen einen Strukturfonds aufgelegt, um Vertragsärzte für unterversorgte Regionen zu gewinnen: Eine volle Zulassung wird beispielsweise mit 60.000 Euro unterstützt. Die KV fördert außerdem einen Lehrstuhl für Allgemeinmedizin, Famulaturen und das PJ im hausärztlichen Bereich, die Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und seit Neuestem auch in wichtigen Fächern der fachärztlichen Grundversorgung.
 

Sachsen-Anhalt

Die KV bietet unter dem Motto »Wir verArzten Dich« verschiedene finanzielle Förderungen an. Studierende an jeder deutschen  Hochschule, die bereit sind, später in Regionen mit Versorgungsbedarf in Sachsen-Anhalt zu arbeiten, können ein  monatliches Stipendium von bis zu 700 Euro (bzw. 800 Euro für Studierende der Klasse Allgemeinmedizin an der Uni Halle oder der Klasse Hausärzte an der Uni Magdeburg) erhalten. Für die Famulatur in allen Fachgebieten, das Blockpraktikum Allgemeinmedizin und das Wahltertial Allgemeinmedizin im Praktischen Jahr werden Förderungen gezahlt, wenn die Praktika in Praxen in Sachsen-Anhalt absolviert werden. Darüber hinaus bietet die KV in Zusammenarbeit mit ambulant tätigen Ärzten Informationsabende, Seminare und Veranstaltungen in ländlichen Regionen an. Auch in Vorbereitung der Niederlassung werden Seminare und Workshops angeboten. Zudem bietet die KV Zuschüsse bei Praxisübernahme und -neugründung (bis zu 80.000 Euro) und für Anstellungsverträge.
 

Sachsen

Für Abiturienten und Medizinstudierende mit dem Berufsziel Hausarzt gibt es zwei Stipendienprogramme: Im Modellprojekt »Studieren in Europa – Zukunft in Sachsen« werden jedes Jahr 20 Plätze im deutschsprachigen Medizinstudiengang der ungarischen Uni Pecs ausgeschrieben. Es richtet sich an Abiturienten, die Medizin studieren wollen. Die KV übernimmt die Studiengebühren und organisiert ein Patenprogramm mit sächsischen Hausärzten – die Bewerberinnen und Bewerber verpflichten sich dafür, die Weiterbildung zum Allgemeinmediziner in Sachsen zu absolvieren und danach mindestens fünf Jahre als Hausarzt im ländlichen Raum zu arbeiten. Ähnlich funktioniert das »Sächsische Hausarztstipendium« des Staatsministeriums für Soziales und Verbraucherschutz, das sich an Medizinstudierende im ersten Semester richtet: Sie bekommen monatlich 1.000 Euro Unterstützung, wenn sie sich zu jährlichen Hospitationen in sächsischen Hausarztpraxen bereiterklären und nach dem Allgemeinmedizinerabschluss mindestens sechs Jahre in Sachsen praktizieren. Wo im Freistaat schon heute Ärzte fehlen, also Unterversorgung, drohende Unterversorgung oder zusätzlicher lokaler Versorgungsbedarf festgestellt wurde, können Ärztinnen und Ärzte bis zu 100.000 Euro Förderung bekommen – die gibt es für eine Praxisneueröffnung oder -übernahme.

Schleswig-Holstein

Blockpraktikum

Im Blockpraktikum erhältst du einen Fahrtkostenzuschuss, wenn du es im Fach Allgemeinmedizin machst und an der Universität Kiel, Lübeck oder Hamburg studierst. Deine Lehrpraxis muss außerhalb dieser drei Universitätsstädte liegen. Dafür erhältst du eine wöchentliche Pauschale von 200 Euro. Wenn du dein Blockpraktikum auf einer Nordseeinsel machst, erstattet dir die KV Schleswig-Holstein Fährkosten und Parkplatzgebühren. 

Famulatur

Du machst deine Famulatur in einer Praxis in Schleswig-Holstein? Dann bekommst du von uns einen wöchentlichen Zuschuss in Höhe von 50 Euro, maximal für zwei Monate. Der Zuschuss beträgt sogar 75 Euro pro Woche, wenn du deine Famulatur außerhalb von Kiel oder Lübeck machst.

Praktisches Jahr (PJ)

Auch wenn du dein PJ in der Allgemeinmedizin absolvierst, lohnt sich das: Für diesen Abschnitt unterstützt dich die KV Schleswig-Holstein mit 100 Euro pro Woche. Voraussetzung ist, dass du in Kiel oder Lübeck studierst. 

Fester Zuschuss

Wenn Du Dich für die Weiterbildung im Fach Allgemeinmedizin entscheidest, kommst Du finanziell in attraktives Fahrwasser. Die KVSH fördert gemeinsam mit den Krankenkassen deine Weiterbildung mit einem monatlichen Zuschuss von 5.400 Euro. Vom Praxisinhaber ist dein Gehalt auf die im Krankenhaus übliche Vergütung anzuheben. Dieselbe Summe gibt es auch für begrenzte Weiterbildungsstellen in anderen Facharztgruppen, u. a. für Kinder- und Jugendmedizin. Damit Du Deine Weiterbildung in Vollzeit absolvieren kannst, können für max. drei Jahre Kinderbetreuungskosten in Höhe von monatlich 400 Euro auf Antrag gewährt werden.

Fragen?

Wende Dich bitte an die Abteilung Zulassung/Praxisberatung unter der Tel. Nr. 04551 883 255

Thüringen

Wer sich im ländlichen Thüringen niederlässt, wird dabei unterstützt: Bis zu 60.000 Euro schießen die KV Thüringen und die Krankenkassen zu den Investitionen zu. Eine alternative Finanzierungsmöglichkeit bietet die »Stiftung zur Förderung ambulanter ärztlicher Versorgung in Thüringen« – sie unterstützt mit Fördergeldern des Freistaats Thüringen die Neueröffnung oder Übernahme einer Praxis in Gemeinden mit weniger als 25.000 Einwohnern. Bis zu 40.000 Euro kannst du dafür beantragen. Die Stiftung richtet zudem mit Mitteln der KV Thüringen dort, wo es Versorgungsengpässe gibt, sogenannte Stiftungspraxen ein, in denen sie Ärzte anstellt. So kannst du als Landärztin oder Landarzt in der ambulanten Versorgung arbeiten, ohne selbst eine Praxis zu führen. Ein weiteres Förderangebot der Stiftung ist das Thüringen-Stipendium für Ärzte in Weiterbildung der Fachrichtungen Allgemeinmedizin und Augenheilkunde: Wer sich verpflichtet, nach dem Facharztabschluss mindestens vier Jahre in der ambulanten Versorgung im Land zu arbeiten, erhält bis zu fünf Jahre lang monatlich 250 Euro.


Von der Famulatur bis zur Standortsuche für die eigene Praxis: Auf unserer Übersichtsseite findest du alle Förderangebote aus den Regionen, übersichtlich gegliedert nach den Abschnitten »Studium«, »Weiterbildung« und »Niederlassung«.

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