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Bedarfsplanung

Reform der Bedarfs­planung: Viele neue Nieder­lassungs­sitze

Neues von der Bedarfsplanung: Die Regelung, die die regionale Anzahl und Verteilung von Ärztinnen und Ärzten festlegt, wurde jetzt überarbeitet. Was das bedeutet? 
Unter anderem rund 3.500 zusätzliche Sitze. Wir fassen zusammen, was du über die Reform wissen musst.

Eine Ärztin packt ihre Pakete.
Eine Chance zum Niederlassen: Vor allem Hausärztinnen und -ärzte können sich über zusätzliche Sitze freuen. Bild: © iStock.com/kali9

Lesedauer: 3 Minuten

Der sogenannten Bedarfsplanung ist wahrscheinlich jeder schon einmal begegnet. Du hast spätestens dann damit zu tun, wenn du dich mit dem Thema Niederlassung beschäftigst, da sie wichtig dafür ist, wo du dich letztlich niederlassen kannst. Wir erinnern uns: Die Bedarfsplanung regelt, wie viele Ärztinnen und Ärzte einer bestimmten Fachrichtung einen Kreis oder eine kreisfreie Stadt medizinisch versorgen sollen. In einem früheren Artikel wird dieses System ausführlich erklärt.

Was genau hat sich durch den neuen Beschluss im Mai 2019 verändert? 

  • Der Faktor Morbidität
    Ein wichtiger Punkt ist, dass die Morbidität nun eine größere Rolle spielt, wenn der Bedarf an Ärztinnen und Ärzten festgelegt wird. Morbidität bezeichnet die Häufigkeit der Erkrankungen innerhalb einer Bevölkerungsgruppe. Neben der Zahl der Einwohner, ihrem Alter und ihrem Geschlecht wird also nun vermehrt berücksichtigt, wie oft sie krank sind. Mit dem neuen sogenannten „Morbiditätsfaktor“ wurde die Zahl aller Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten im Verhältnis zur Einwohnerzahl neu berechnet.
  • Obergrenze für Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Nephrologie
    In der Planung von Sitzen für Facharztinternistinnen und -internisten mit bestimmten Schwerpunkten gibt es neue Mindestquoten und Maximalquoten, um ein ausgewogenes Verhältnis unterschiedlicher Schwerpunkte sicherzustellen. So wird für Ärztinnen und Ärzte der Kardiologie, Gastroenterologie, Pneumologie und Nephrologie eine Obergrenze eingeführt. Diese legt fest, wie viele Internisten eines Schwerpunktes es in einem Planungsbereich maximal geben soll. Ein Planungsbereich ist ein Mittelbereich, ein Kreis oder eine kreisfreie Stadt, eine Raumordnungsregion oder ein KV-Gebiet. 
    Ein Beispiel: Du bist Kardiologin oder Kardiologe und ein Sitz in einer Gastroenterologie- oder Rheumatologiepraxis wird frei. Dann ist die Frage: Überschreitest du die Kardiologenobergrenze? Wenn das der Fall ist, kannst du den Platz nicht besetzen. Einen bestehenden Arztsitz hingegen nachzubesetzen ist kein Problem.

  • Mindestquote in der Rheumatologie 
    Eine Mindestquote gibt es in der Rheumatologie. Sie sorgt dafür, dass rund 100 zusätzliche Niederlassungsmöglichkeiten für Rheumatologinnen und Rheumatologen entstehen – acht Prozent der Facharztinternistinnen und -internisten sollen laut Bedarfsplanung aus der Rheumatologie kommen. 

Bei welchen Fachgruppen gibt es den größten Zuwachs?

Durch die Reform der Bedarfsplanung ergeben sich insgesamt rund 3.500 neue Niederlassungsmöglichkeiten. Am meisten profitieren Hausärztinnen und -ärzte: Bei ihnen gibt es den größten Zuwachs mit rund 1.500 neuen Sitzen. Ihnen folgen die Psychotherapeutinnen und -therapeuten mit rund 800, Nervenärztinnen und -ärzte mit rund 480 sowie Kinder- und Jugendmedizinerinnen und -mediziner mit rund 400 neuen Sitzen.

Warum gibt es jetzt eine Reform?

Wie zuletzt 2012 wird die Bedarfsplanung reformiert, wenn sie nicht mehr ausreichend präzise ist. Damals wurden unter anderem ein neuer Demografiefaktor sowie vier Versorgungsebenen eingeführt. Seitdem sind die Ärztinnen/Ärzte und Psychotherapeutinnen/-therapeuten unterschiedlich und sehr feinmaschig verteilt.

Und ab wann ändert sich die Verteilung?

Der neue Beschluss kommt vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA), also dem höchsten Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung im deutschen Gesundheitswesen. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun zunächst zwei Monate Zeit, um den Beschluss zu prüfen, also bis zum Juli 2019. Wenn das Gesundheitsministerium nichts zu beanstanden hat, beginnt die sechsmonatige Umsetzungsfrist für die Kassenärztlichen Vereinigungen . Das heißt: Sie müssen die zusätzlichen Sitze innerhalb dieser Zeit bereitstellen. KBV-Vize-Vorstandschef Dr. Stephan Hofmeister zufolge wird durch den Beschluss der Bedarf besser abgebildet und die Planung wird genauer – das Timing nennt er allerdings »sportlich«. Zudem weist er daraufhin, dass der Beschluss zunächst nur mehr Sitze auf dem Papier schaffe. Denn neue Ärztinnen und Ärzte gebe es nicht auf Knopfdruck. Ausführlichere Informationen zu dem Prozess findest du hier.
 

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